Durch das „Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung“ soll ab 1.1.2018 für mehr Verbraucherschutz bei Bauvorhaben gesorgt werden. Auch das Tempo der sich oft durch die Jahre schleppenden Bauprozesse soll, u.a. durch Baukammern, beschleunigt werden. Wichtig: Die Neuregelung betrifft Verträge, die ab 1.1.2018 geschlossen werden.
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